Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Privatkunden – B2C
KB Photography – Klaus-Peter Bauer
Hagenbrunnerstraße 19
2102 Bisamberg, Österreich
E-Mail: office@kbphotography.at
Website: www.kbphotography.at
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Klaus-Peter Bauer, tätig unter KB Photography (nachfolgend „Fotograf“), und Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
1.2. Buchungsanfragen können telefonisch, per E-Mail, persönlich oder über das Kontaktformular der Website gestellt werden. Eine unverbindliche Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
1.3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich Fotograf und Kunde über die wesentlichen Vertragsinhalte geeinigt haben und die Buchung verbindlich angenommen wurde.
1.4. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, sofern sie vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurden.
1.5. Individuelle Vereinbarungen zu Leistungen, Preisen, Terminen und Nutzungsrechten haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Fotografische Leistungen und künstlerische Gestaltung
2.1. Art, Umfang, Dauer, Ort, Preis und Leistungsinhalt des Shootings ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Buchungsvereinbarung.
2.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen fachgerecht und entsprechend seinem individuellen fotografischen Stil.
2.3. Die Wahl der fotografischen Mittel, Bildgestaltung, Lichtführung, Perspektiven und Bearbeitungsmethoden liegt beim Fotografen, soweit keine konkreten abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
2.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl der finalen Aufnahmen durch den Fotografen.
2.5. Die vereinbarte Bildbearbeitung und digitale Bereitstellung der fertigen Aufnahmen sind Bestandteil des jeweiligen Leistungsumfangs.
2.6. RAW-Dateien und unbearbeitete Originaldateien werden nicht herausgegeben. Gegenstand der Bildlieferung sind ausschließlich die vereinbarten, fertig bearbeiteten Bilddateien.
2.7. Zusätzliche Retuschen oder Bearbeitungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet werden.
2.8. Bestimmte spontane Situationen, Wetter- und Lichtverhältnisse oder das Verhalten beteiligter Personen können nicht garantiert werden. Die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Vertragserfüllung bleiben unberührt.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom Fotografen erstellten Aufnahmen verbleiben beim Fotografen.
3.2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare und zeitlich sowie räumlich unbeschränkte Nutzungsbewilligung für private, nicht kommerzielle Zwecke.
3.3. Diese umfasst insbesondere:
Private Speicherung und Archivierung
Erstellung privater Fotoalben, Ausdrucke und Fotoprodukte
Weitergabe an Familienangehörige und Freunde für ausschließlich private Zwecke
Veröffentlichung auf persönlichen Social-Media-Profilen zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken
3.4. Die eingeräumte Nutzungsbewilligung ist auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Fotografen.
3.5. Eine gewerbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung, der Verkauf oder die eigenständige Weiterlizenzierung der Aufnahmen an Dritte ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
3.6. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie die Weitergabe zur eigenständigen kommerziellen Verwertung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
Dies gilt unabhängig von der Art des fotografierten Motivs und insbesondere auch bei einem Wechsel des Eigentümers, Auftraggebers oder Verwendungszwecks.
3.7. Die Nutzung durch Unternehmen, Immobilienmakler, Werbeagenturen, Medienunternehmen oder sonstige gewerbliche Dritte für deren eigene Zwecke ist von einer privaten Nutzungsbewilligung nicht umfasst.
3.8. Wurde für einen konkreten Auftrag eine über die private Nutzung hinausgehende Verwendung vereinbart, beispielsweise die einmalige Vermarktung eines privaten Gegenstands oder einer Immobilie, gilt die Nutzungsbewilligung ausschließlich für diesen vereinbarten Zweck und Umfang. Eine spätere eigenständige Verwendung durch andere Personen oder Unternehmen ist davon nicht automatisch umfasst.
3.9. Die Weitergabe an Familienangehörige und Freunde für private Zwecke bleibt gestattet. Ebenso dürfen beauftragte Dienstleister Bilddateien technisch verarbeiten, soweit dies ausschließlich der erlaubten Nutzung des Kunden dient und keine eigenständigen Nutzungsrechte der Dienstleister begründet.
3.10. Erweiterte Nutzungsrechte können gegen ein gesondertes Honorar vereinbart werden.
3.11. Technisch erforderliche Anpassungen wie Größenänderungen, Formatänderungen und Bildausschnitte sind im Rahmen der vereinbarten Nutzung gestattet. Entstellende oder rechtsverletzende Veränderungen sind nicht gestattet.
3.12. Eine namentliche Erwähnung des Fotografen bei privaten Veröffentlichungen ist willkommen, jedoch nicht verpflichtend.
3.13. Die Verwendung der Aufnahmen zum Training von KI-Modellen oder zur eigenständigen kommerziellen Verwertung als synthetisches Trainingsmaterial ist ohne gesonderte Zustimmung nicht gestattet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung individuell vereinbarten Preise und Leistungen.
4.2. Eine Anzahlung kann bei der Buchung vereinbart werden. Deren Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.
4.3. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
4.4. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG vorliegen, erfolgt die Rechnungslegung ohne Ausweis von Umsatzsteuer.
4.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Terminverschiebungen und Stornierungen
5.1. Vereinbarte Fototermine sind verbindlich. Terminverschiebungen können im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
5.2. Eine vertragliche Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin kostenfrei möglich, sofern nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.
5.3. Bei einer späteren Stornierung kann der Fotograf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen einen angemessenen Ersatz für den tatsächlich entstandenen Ausfall verlangen. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
5.4. Bereits erbrachte, gesondert vereinbarte Leistungen können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
5.5. Kann der Fotograf den vereinbarten Termin aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt, nicht wahrnehmen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
5.6. Kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.7. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von diesen Stornierungsbestimmungen unberührt.
6. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
6.1. Werden Verträge im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Dienstleistungssystems ausschließlich per E-Mail, Telefon oder über sonstige Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, gelten die anwendbaren Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
6.2. Bei entsprechenden Verträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
6.3. Der Rücktritt kann mittels einer eindeutigen Erklärung, insbesondere per E-Mail an office@kbphotography.at oder per Post an die Geschäftsanschrift, erfolgen.
6.4. Soll mit einer Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits während einer bestehenden Rücktrittsfrist begonnen werden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Leistungsbeginn einzuhalten.
6.5. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erlöschen.
6.6. Bei einer nur teilweise erbrachten Dienstleistung können im Fall eines wirksamen Rücktritts unter den gesetzlichen Voraussetzungen anteilige Zahlungspflichten bestehen.
6.7. Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt.
6.8. Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, erhält der Kunde rechtzeitig die erforderliche gesonderte Rücktrittsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars.
7. Rechte Dritter und abgebildete Personen
7.1. Der Fotograf beachtet bei der Aufnahme und Verwendung von Personenbildern die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Soweit der Kunde weitere Personen zu einem Shooting mitbringt oder deren Abbildung veranlasst, unterstützt er die erforderliche Information und Abstimmung mit diesen Personen.
7.3. Stellt der Kunde fremde Bilddateien zur Bearbeitung zur Verfügung, hat er sicherzustellen, dass die dafür erforderlichen Rechte vorliegen.
7.4. Die Vertragsparteien bleiben jeweils für die Einhaltung ihrer eigenen gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Der Fotograf erbringt seine Leistungen mit der fachlich gebotenen Sorgfalt.
8.2. Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.3. Für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Sonstige Haftungsbeschränkungen gelten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.
8.5. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
9. Verwendung von Aufnahmen zu Referenz- und Werbezwecken
9.1. Der Fotograf ist daran interessiert, ausgewählte Aufnahmen zur Präsentation seiner fotografischen Arbeit zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die eigene Website, Social Media, Portfolios, Ausstellungen und sonstige Eigenwerbung.
9.2. Eine solche Verwendung erfolgt unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, des Datenschutzrechts sowie sonstiger anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.
9.3. Soweit für die konkrete Veröffentlichung eine Zustimmung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
9.4. Die Buchung eines Shootings beinhaltet keine automatische Einwilligung in die Veröffentlichung erkennbarer Personen zu Werbezwecken des Fotografen.
9.5. Vertrauliche oder besonders sensible Aufnahmen werden nicht ohne die erforderliche rechtliche Grundlage veröffentlicht.
10. Archivierung und Bilddateien
10.1. Der Fotograf stellt die vereinbarten fertig bearbeiteten Bilddateien in der vereinbarten Form bereit.
10.2. Eine dauerhafte Archivierung oder zeitlich unbegrenzte erneute Bereitstellung der Aufnahmen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
10.3. Der Kunde ist nach Übergabe für eine geeignete Sicherung seiner Bilddateien verantwortlich.
11. Fotoworkshops und Schulungen
11.1. Art, Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort und Preis von Workshops ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und Buchungsvereinbarung.
11.2. Allfällige Anzahlungen, Mindestteilnehmerzahlen und organisatorische Bedingungen werden vor der Buchung bekannt gegeben.
11.3. Muss ein Workshop vom Fotografen abgesagt werden, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, sofern keine einvernehmliche Ersatzlösung vereinbart wird.
11.4. Gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
12. Datenschutz
12.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
12.2. Informationen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.kbphotography.at.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Es gilt österreichisches Recht, soweit dadurch zwingende Verbraucherrechte nicht eingeschränkt werden.
13.2. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen, insbesondere die Schutzvorschriften des Konsumentenschutzgesetzes.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unternehmen – B2B
KB Photography – Klaus-Peter Bauer
Hagenbrunnerstraße 19
2102 Bisamberg, Österreich
E-Mail: office@kbphotography.at
Website: www.kbphotography.at
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Klaus-Peter Bauer, tätig unter KB Photography (nachfolgend „Fotograf“), und Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Diese AGB gelten, sofern sie vor oder bei Vertragsabschluss wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
1.3. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Aufträge können insbesondere schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vereinbart werden.
1.4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere über Leistungen, Honorare, Termine und Nutzungsrechte, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Fotograf ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Leistungsumfang und fotografische Umsetzung
2.1. Art, Umfang, Dauer, Aufnahmeort, Bildanzahl, Lieferumfang und Honorar ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsvereinbarung.
2.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen fachgerecht und entsprechend seinem individuellen fotografischen Stil.
2.3. Die Wahl der fotografischen Mittel, Perspektiven, Lichtführung, Bildkomposition und Bearbeitungsmethoden liegt beim Fotografen, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.
2.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die finale Bildauswahl durch den Fotografen.
2.5. Gegenstand der Bildlieferung sind ausschließlich die vereinbarten, professionell bearbeiteten Bilddateien.
2.6. RAW-Dateien und unbearbeitete Originaldateien werden nicht an Auftraggeber herausgegeben.
2.7. Zusätzliche Bearbeitungen, Retuschen, Aufnahmen oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet werden.
2.8. Bei Veranstaltungen können bestimmte Motive oder Situationen aufgrund des tatsächlichen Veranstaltungsablaufs nicht garantiert werden. Der Fotograf verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung des vereinbarten Auftrags.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom Fotografen erstellten Aufnahmen verbleiben beim Fotografen.
3.2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für die vereinbarten Verwendungszwecke.
3.3. Die standardmäßige Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre ab digitaler Bereitstellung der finalen Aufnahmen, sofern keine abweichende Dauer vereinbart wurde.
3.4. Bei klassischen Corporate-, Management-, Mitarbeiter- und Eventfotografien umfasst die Nutzungsbewilligung, soweit dem vereinbarten Auftragszweck entsprechend, insbesondere:
Eigene Unternehmenswebsite
Organische, nicht bezahlte Veröffentlichungen auf eigenen Social-Media-Kanälen
Interne Unternehmenskommunikation
Interne Präsentationen und Dokumentationen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im vereinbarten Umfang
Redaktionelle Berichterstattung über das Unternehmen oder die fotografierte Veranstaltung
3.5. Bezahlte Werbeanzeigen, gesponserte Social-Media-Kampagnen, Printwerbung, Plakatwerbung, großflächige Werbekampagnen, kommerzielle Produktwerbung sowie darüber hinausgehende Verwendungen sind nicht automatisch von der Standardnutzungsbewilligung umfasst.
3.6. Solche erweiterten Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.
3.7. Die Nutzungsbewilligung ist auf den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Dauer beschränkt. Nicht ausdrücklich vereinbarte Nutzungen sind nicht automatisch umfasst.
3.8. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie die eigenständige Nutzung, Verwertung oder Weiterlizenzierung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Dies gilt unabhängig vom fotografierten Motiv und insbesondere auch bei einem Wechsel des Eigentümers, Auftraggebers, Unternehmens oder Verwendungszwecks, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
3.9. Die Weitergabe an beauftragte PR-Agenturen, Werbeagenturen, Redaktionen, Medienunternehmen, Druckereien oder technische Dienstleister ist zulässig, soweit sie ausschließlich der Durchführung der vereinbarten Nutzung im Auftrag des Auftraggebers dient.
Eine darüber hinausgehende eigenständige wirtschaftliche Verwertung durch diese Dritten ist nicht gestattet.
3.10. Der Verkauf, die eigenständige Weiterlizenzierung oder eine sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an unabhängige Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Fotografen.
3.11. Technisch notwendige Anpassungen wie Größenänderungen, Formatänderungen und Bildausschnitte sind im Rahmen der vereinbarten Nutzung gestattet.
3.12. Inhaltlich wesentliche, verfälschende oder entstellende Veränderungen der Aufnahmen bedürfen der Zustimmung des Fotografen.
3.13. Die Verwendung der Aufnahmen zum Training von KI-Modellen oder zur eigenständigen kommerziellen Verwertung als synthetisches Trainingsmaterial ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
3.14. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer bedürfen neue Veröffentlichungen und die weitere aktive Verwendung der Bilder einer Verlängerung der Nutzungsbewilligung.
3.15. Bereits während der gültigen Nutzungsdauer rechtmäßig veröffentlichte Social-Media-Beiträge und redaktionelle Veröffentlichungen müssen nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht allein aufgrund deren Ablaufs entfernt werden, sofern keine erneute aktive Verwertung oder eigenständige neue Nutzung erfolgt.
3.16. Die weitere aktive Bereitstellung der Bilder auf Unternehmenswebsites oder in laufenden Werbemaßnahmen nach Ablauf der Nutzungsdauer bedarf grundsätzlich einer Verlängerung der Nutzungsbewilligung.
3.17. Eine Verlängerung oder Erweiterung der Nutzungsbewilligung kann gegen zusätzliches Honorar vereinbart werden.
3.18. Die erteilte Nutzungsbewilligung ersetzt keine erforderlichen Rechte oder Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichung erkennbarer Personen oder sonstiger geschützter Inhalte.
4. Ausschließliche und umfassende Nutzungsrechte
4.1. Die Einräumung ausschließlicher Werknutzungsrechte oder besonders umfassender Nutzungsbewilligungen ist nicht Bestandteil der standardmäßigen fotografischen Leistung.
4.2. Solche Rechte können gegen gesonderte Vergütung eingeräumt werden.
4.3. Die entsprechende Vereinbarung legt insbesondere Folgendes fest:
Umfang der eingeräumten Verwertungsrechte
Zulässige Verwendungszwecke und Medien
Zeitliche und räumliche Geltung
Allfällige Exklusivität
Berechtigung zur Weiterübertragung oder Unterlizenzierung
Vergütung für die erweiterten Rechte
Allfällige verbleibende Referenz- und Eigenwerberechte des Fotografen
4.4. Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bewirkt keine Übertragung der Urheberschaft des Fotografen.
4.5. Soweit sich der Fotograf auch nach Einräumung ausschließlicher Rechte eine Nutzung ausgewählter Aufnahmen zu Portfolio- oder Referenzzwecken vorbehalten möchte, ist dies gesondert zu vereinbaren.
5. Fotografennennung
5.1. Bei der vertragsgemäßen Nutzung auf eigenen Unternehmenswebsites, in der internen Unternehmenskommunikation sowie bei gewöhnlichen organischen Social-Media-Veröffentlichungen ist keine verpflichtende Fotografennennung erforderlich, soweit rechtlich zulässig.
5.2. Bei Veröffentlichungen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei redaktioneller Berichterstattung ist die Urheberbezeichnung „Foto: KB Photography“ anzuführen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.3. Bei der Weitergabe an externe Redaktionen oder Medienunternehmen hat der Auftraggeber auf die vereinbarte Urheberbezeichnung hinzuweisen.
5.4. Für eigenständige Veröffentlichungsentscheidungen unabhängiger Redaktionen ist der Auftraggeber nur im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Einflussmöglichkeiten verantwortlich.
6. Bilddateien und Archivierung
6.1. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten fertig bearbeiteten Bilddateien in digitaler Form.
6.2. Die Bereitstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über eine Onlinegalerie, einen Download-Link oder eine andere geeignete Übertragungsmethode.
6.3. RAW-Dateien und unbearbeitete Originaldateien verbleiben ausschließlich beim Fotografen und sind nicht Bestandteil der geschuldeten Lieferung.
6.4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Aufnahmen dauerhaft zu archivieren oder eine zeitlich unbegrenzte erneute Bereitstellung zu gewährleisten, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
6.5. Der Auftraggeber ist für die geeignete Sicherung der übergebenen Bilddateien verantwortlich.
7. Rechte Dritter und abgebildete Personen
7.1. Der Auftraggeber informiert den Fotografen rechtzeitig über besondere organisatorische und rechtliche Vorgaben am Aufnahmeort.
7.2. Der Auftraggeber sorgt in seinem Verantwortungsbereich dafür, dass die von ihm veranlasste Verwendung der Aufnahmen auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erfolgt und gegebenenfalls erforderliche Rechte oder Zustimmungen vorliegen.
7.3. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Mitarbeiter- und Managementporträts, Veranstaltungsaufnahmen und sonstigen Aufnahmen erkennbarer Personen.
7.4. Der Fotograf bleibt für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich.
7.5. Bei der Bearbeitung von durch den Auftraggeber bereitgestellten fremden Bilddateien hat dieser sicherzustellen, dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
7.6. Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
8. Honorar und Zahlungsbedingungen
8.1. Es gelten die individuell vereinbarten Honorare.
8.2. Anfahrtskosten, Reisezeiten, Spesen, erforderliche Fremdleistungen und sonstige Zusatzkosten werden nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung verrechnet.
8.3. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
8.4. Bei verschuldetem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Gesetzlich vorgesehene Betreibungskosten können nach Maßgabe des § 458 UGB geltend gemacht werden.
8.5. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG vorliegen, erfolgt die Rechnungslegung ohne Ausweis von Umsatzsteuer.
9. Terminverschiebungen und Stornierungen
9.1. Vereinbarte Fototermine sind verbindlich. Terminverschiebungen können im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.
9.2. Bei einer Absage durch den Auftraggeber ohne vom Fotografen zu vertretenden Grund gelten vorbehaltlich abweichender Einzelvereinbarungen folgende Stornobedingungen:
Bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
7 bis 13 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
9.3. Diese Beträge sind als pauschalierter Ausfallersatz vorgesehen. Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte oder zumutbar erzielbare Einnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
9.4. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass der tatsächliche Ausfall geringer ist.
9.5. Bereits erbrachte Leistungen und vereinbarte, nicht vermeidbare Fremdkosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Eine doppelte Verrechnung derselben Kosten erfolgt nicht.
9.6. Kann der Fotograf einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere Krankheit oder höherer Gewalt, nicht wahrnehmen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
9.7. Kommt keine Einigung zustande, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1. Der Fotograf erbringt seine Leistungen mit der fachlich gebotenen Sorgfalt.
10.2. Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10.3. Der Auftraggeber wird ersucht, erkennbare technische Mängel möglichst zeitnah nach Erhalt der Bilddateien mitzuteilen, damit eine rasche Überprüfung und gegebenenfalls Behebung erfolgen kann.
10.4. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 UGB bleiben unberührt, soweit sie auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind.
10.5. Für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.6. Eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.7. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
11. Verwendung von Aufnahmen als Referenz
11.1. Der Fotograf ist daran interessiert, ausgewählte Auftragsarbeiten für seine Website, sein Portfolio, Social Media, Ausstellungen und sonstige Eigenwerbung zu verwenden.
11.2. Eine solche Verwendung erfolgt unter Beachtung der erforderlichen Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte, der Vertraulichkeit sowie der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
11.3. Erforderliche Freigaben können gesondert eingeholt und dokumentiert werden.
11.4. Aufnahmen aus vertraulichen Unternehmensaufträgen sowie ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Bilder werden nicht ohne entsprechende Freigabe veröffentlicht.
11.5. Die Rechte abgebildeter Personen bleiben unabhängig von einer Freigabe des Unternehmens zu beachten.
11.6. Im Fall der Einräumung ausschließlicher Werknutzungsrechte können verbleibende Referenz- und Eigenwerberechte des Fotografen gesondert vereinbart werden.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
12.2. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Fotografen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.kbphotography.at.
12.3. Soweit für einen konkreten Auftrag eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, wird diese gesondert getroffen.
12.4. Der Fotograf behandelt ihm im Zuge des Auftrags bekannt gewordene vertrauliche Unternehmensinformationen vertraulich und gibt sie nicht ohne Berechtigung an unbeteiligte Dritte weiter.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
13.2. Für Streitigkeiten aus Unternehmergeschäften wird, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz des Fotografen vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
14.2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: Oktober 2026